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OLG bestätigt Geldbuße wegen Mietpreisüberhöhung

Das Amtsgericht Frankfurt hatte einen Vermieter wegen vorsätzlichen Forderns einer unangemessen hohen Miete zu einer Geldbuße von 3.000,00 € verurteilt. Das OLG Frankfurt bestätigte diese Verurteilung nunmehr. Vorliegend hatte ein Vermieter eine 33 qm große teilmöblierte Einzimmerwohnung in Frankfurt zu einem Mietpreis von 730,00 € warm vermietet. Auf Anzeige des Mieters ermittelte das Amt für Wohnungswesen, weil der Verdacht der Mietpreisüberhöhung bestand. Eine Geldbuße wurde verhängt und nach Einspruch des Vermieters bestätigte das Amtsgericht den Bußgeldbescheid. Das Gericht war der Auffassung, dass die Miete unter Berücksichtigung des Umfangs und der Qualität der mit vermieteten Möbel sowie eines Aufschlages auf die ortsübliche Vergleichsmiete maximal 379,00 € betragen dürfe. Der Vermieter habe die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt durch das Fordern eines zu hohen Mietpreises ausgenutzt. Die Miete ist dann unangemessen, wenn sie um mehr als 20% über dem üblichen Entgelt liege.
Das OLG Frankfurt bestätigte die Rechtsauffassung des Amtsgerichts.
OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.11.2022 -3 Ss-OWi 1115/22 (Vorinstanz: AG Frankfurt am Main, Urt. v. 13.06.2022-941 OWi 862 Js 17536/22
Quelle: OLG Frankfurt am Main, Pressemitteilung v. 06.12.2022
   

 

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